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die nochmal gebraucht werden könnten
Regelungen für die TSGW und den Hafen Zech
- Mindestabstand 1,5m gilt
- ausnahmslos auf dem Parkplatz, den Zuwegen, dem Katplatz, den Stegen, im Gebäude
- im öffentlichen und privatem Raum
- nicht zwischen Personen des selben Hausstandes
- Maskenpflicht in TSG-Gebäuden = Flur, WCs, Halle
- Kontaktbeschränkungen (keine Ausnahmen an Ostern!)
haben im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und privat genutzten Grundstücken Gültigkeit
Clubhaus und Halle = privat genutzte Räume
Steg-/Slipanlage, Katplatz, Terrasse = privat genutzte Grundstücke
alle anderen Flächen = öffentlicher Raum - Sport:
Personen eines Haushaltes dürfen mit max 1 weiteren Person unter freiem Himmel Sport betreiben.
NICHT zulässig sind demnach z.B. 2 Paare, die gemeinsam segeln gehen - Sportstätten:
es dürfen ausschließlich Sportflächen unter freiem Himmel betrieben und genutzt werden. Die Nutzung von WC-Anlagen ist aber möglich. (siehe FAQs). Duschen und Umkleiden sind geschlossen. - Gastronomie:
unsere Pächterin darf aktuell den Regel-Betrieb nicht aufnehmen;
"to go" ist erlaubt. - Übernachten im Hafen an Bord
Übernachtung an Bord sind aufgrund des Inzidenzwertes von über 100 nicht erlaubt.
Wo steht das?
- Mindestabstand
[§1] zwischen zwei Personen im öffentlichen Raum von 1,5 m einhalten.
wo dies nicht möglich ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ; dies gilt ab dem 6.Lebensjahr
Mund-Nasen-Bedeckung = OP-Maske oder Alltagsmaske - Maskenpflicht in Gebäuden (Hyg.Konzept)
- Kontaktbeschränkungen[§4]:
ab einem 7-Tage-Inzidenz-Wert von
> 100 eigener Haushalt + 1 weitere Person (Kinder bis zum 14 Lebensjahr zählen nicht mit)
LK Lindau seit 21.3. über 100 - Sport [§10]:
ab einem 7-Tage-Inzidenz-Wert von
> 100 kontaktfreier Sport erlaubt
unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen - Sportstätten [§10]:
Betrieb und Nutzung von Sportstätten ist nur unter freiem Himmel zulässig - Gastronomie
[§13]:
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