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die nochmal gebraucht werden könnten

Regelungen für die TSGW und den Hafen Zech

  1. Mindestabstand 1,5m gilt
  2. ausnahmslos auf dem Parkplatz, den Zuwegen, dem Katplatz, den Stegen, im Gebäude
  3. im öffentlichen und privatem Raum
  4. nicht zwischen Personen des selben Hausstandes

  5. Maskenpflicht in TSG-Gebäuden = Flur, WCs, Halle

  6. Kontaktbeschränkungen (keine Ausnahmen an Ostern!)
    haben im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und privat genutzten Grundstücken Gültigkeit
    Clubhaus und Halle = privat genutzte Räume
    Steg-/Slipanlage, Katplatz, Terrasse  = privat genutzte Grundstücke
    alle anderen Flächen = öffentlicher Raum


  7. Sport: 
    Personen eines Haushaltes dürfen mit max 1 weiteren Person unter freiem Himmel Sport betreiben.
    NICHT zulässig sind demnach z.B. 2 Paare, die gemeinsam segeln gehen

  8. Sportstätten:
    es dürfen ausschließlich Sportflächen unter freiem Himmel betrieben und genutzt werden. Die Nutzung von WC-Anlagen ist aber möglich. (siehe FAQs)
    . Duschen und Umkleiden sind geschlossen.

  9. Gastronomie:
    unsere Pächterin darf aktuell den Regel-Betrieb nicht aufnehmen;
    "to go" ist erlaubt.

  10. Übernachten im Hafen an Bord
    Übernachtung an Bord sind aufgrund des Inzidenzwertes von über 100 nicht erlaubt.

Wo steht das?

  1. Mindestabstand [§1] zwischen zwei Personen im öffentlichen Raum von 1,5 m einhalten.
    wo dies nicht möglich ist eine
    Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ; dies gilt ab dem 6.Lebensjahr
    Mund-Nasen-Bedeckung = OP-Maske oder Alltagsmaske

  2. Maskenpflicht in Gebäuden (Hyg.Konzept)

  3. Kontaktbeschränkungen[§4]:  ab einem 7-Tage-Inzidenz-Wert von
    > 100     eigener Haushalt + 1 weitere Person (Kinder bis zum 14 Lebensjahr zählen nicht mit)

    LK Lindau seit 21.3. über 100


  4. Sport [§10]:                   ab einem 7-Tage-Inzidenz-Wert von
    > 100    kontaktfreier Sport erlaubt
         
    unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen


  5. Sportstätten [§10]:
    Betrieb und Nutzung von Sportstätten ist nur unter freiem Himmel zulässig


  6. Gastronomie [§13]:
    geschlossen