Hygienekonzept
Der Abteilungsausschuss hat für den Hafen Zech auf Basis der gesetzlichen Vorgaben folgende Regelungen festgelegt.
Diese Veröffentlichung wird fortlaufend an gesetzliche Änderungen angepaßt.
Diese Veröffentlichung wird fortlaufend an gesetzliche Änderungen angepaßt.
- Mindestabstand von1,5 m zu anderen Personen einhalten - auch im Freien
- Alltags-Maske
MUSS getragen werden,
- beim Betreten, Verlassen des Gebäudes und Nutzung der sanitären Anlagen (Umkleiden, WC und Duschräume)
- auch im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann
(Ausnahme: Personen des eigenen Hausstandes).
Unsere Stege sind zu schmal, um im Abstand von 1,5m passieren zu können
=> Tragen Sie eine Maske und geben Sie Mitmenschen "Raum" !!! - die
gesetzlichen Regeln gelten im öffentlichen und privaten Raum,
das heißt auf Grundstücken/Flächen und in Gebäuden
- bei Erkältungssymptomen, nicht in den Hafen kommen, bleiben Sie zu Hause
- Toilettenräume und Duschen dürfen nur von 1 Person bzw. Personen des selben Hausstandes gleichzeitig genutzt werden, bitte Rücksicht nehmen. Maskenpflicht !
- Veranstaltungen in Clubräumen sind aktuell nicht möglich/zulässig.
- Versammlungen in Räumen der Gastronomie (z.B. Stammtisch) sind aktuell nicht möglich/zulässig.
- Das als "Grillplatz" bekannte Areal ist zugänglich, aber das dortige Feiern und Grillen ist weiterhin untersagt.