Hygienekonzept

Der Abteilungsausschuss hat für den Hafen Zech auf Basis der gesetzlichen Vorgaben folgende Regelungen festgelegt.
Diese Veröffentlichung wird fortlaufend an gesetzliche Änderungen angepaßt.
  • Mindestabstand von1,5 m zu anderen Personen einhalten - auch im Freien


  • Alltags-Maske MUSS getragen werden,
  • beim Betreten, Verlassen des Gebäudes und Nutzung der sanitären Anlagen (Umkleiden, WC und Duschräume)
  • auch im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann
    (Ausnahme: Personen des eigenen Hausstandes).
    Unsere Stege sind zu schmal, um im Abstand von 1,5m passieren zu können
    => Tragen Sie eine Maske und geben Sie Mitmenschen "Raum" !!!

  • die gesetzlichen Regeln gelten im öffentlichen und privaten Raum, das heißt auf Grundstücken/Flächen und in Gebäuden

  • bei Erkältungssymptomen, nicht in den Hafen kommen, bleiben Sie zu Hause

  • Toilettenräume und Duschen dürfen nur von 1 Person bzw. Personen des selben Hausstandes gleichzeitig genutzt werden, bitte Rücksicht nehmen. Maskenpflicht !

  • Veranstaltungen in Clubräumen sind aktuell nicht möglich/zulässig.

  • Versammlungen in Räumen der Gastronomie (z.B. Stammtisch) sind aktuell nicht möglich/zulässig.

  • Das als "Grillplatz" bekannte Areal ist zugänglich, aber das dortige Feiern und Grillen ist weiterhin untersagt.